Seit Oktober 2018 sorgt ein kleines Bauteil für großen Wirbel in der Branche: Der SWISSPACER Air. Er sorgt für Druckausgleich im Isolierglas. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun für die Verwendung die Zulassung erteilt. Damit ist das Bauteil die einzige Lösung, die ein zugelassenes Isolierglas mit Druckausgleich ermöglicht.
Bisher gab es für offene Mehrscheibenverglasung keine Zulassung – weder in der europäischen Normenlandschaft durch die CE-Kennzeichnung noch national durch die Ü-Kennzeichnung. Laut EN1279 müssen Isoliergläser geschlossene Systeme sein. Kommen neue Lösungen auf den Markt, gelten sie zunächst als sogenanntes nicht geregeltes Bauprodukt und führen zu einer nicht geregelten Bauart.
Das ist nun mit dem SWISSPACER Air anders. Der Schweizer Hersteller hat eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vom DIBt erhalten. In die abZ ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) integriert, da auch Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt werden. Damit gelten Isoliergläser mit eingebautem SWISSPACER Air auf dem deutschen Markt als geregelte Bauprodukte.
„Isolierglashersteller sowie Fenster- und Fassadenbauer können damit das Übereinstimmungszeichen, besser bekannt als Ü-Zeichen, verwenden“, erläutert Dr. Martin Henseler, Head of R&D and Product Management bei SWISSPACER. Mit dem Ü-Zeichen weist der Hersteller nach, dass das Produkt in Deutschland allen Anforderungen der Landesbauordnung entspricht. Außerdem belegt er, dass er seine Produktion einer kontinuierlichen Überwachung unterzieht – und bestätigt damit eine einwandfreie Verarbeitung der Isoliergläser.
Ü-Kennzeichen bietet klare Orientierung
„Hersteller haben so die Möglichkeit, ein geregeltes Bauprodukt anzubieten, was ihren Kunden wiederum mehr Sicherheit bei der Verwendung von SWISSPACER Air gewährleistet – auch für den internationalen Einsatz“, betont Dr. Henseler.
Die DIBt-Zulassung ist zwar nur in Deutschland offiziell anerkannt. Doch auch im Ausland ist das DIBt durchaus bekannt und eine Orientierung an dem Ü-Kennzeichen für ansonsten ungeregelte Bauprodukte üblich. „Das liegt vor allem daran, dass die Landesbauordnung in Deutschland oftmals höhere Anforderungen an Bauprodukte stellt, als die in den EN-Normen festgelegten Mindestanforderungen“.
Sicherheit mit „Grüner Liste“
SWISSPACER gibt den Verarbeitern zudem wichtige Informationen an die Hand, wie sie den Einsatz verlässlich prüfen können: „Wir haben auf Basis von Simulationen, die wiederum auf analytischen Betrachtungen beim ift Rosenheim samt Alterungstests und Feldversuchen beruhen, eine sogenannte Grüne Liste erstellt“, sagt Henseler. „Diese definiert die Grenzen für die Dimensionen der Isolierverglasung innerhalb derer der Einsatz unserer Lösung empfehlenswert ist.“
Druckentspannte Isoliergläser, die die Vorgaben der „Grünen Liste“ berücksichtigen, erreichen eine Lebensdauer von über 15 Jahren; bei vielen Standard-Glasaufbauten sind mehr als 25 Jahre möglich. Für breitere Scheibenzwischenräume und für größere Gläser ist die Lebensdauer tendenziell höher als für kleine Isoliergläser mit schmalem Scheibenzwischenraum. Dr. Martin Henseler unterstreicht: „Eine 4-Seiten-Füllung mit Trockenmittel ist in jedem Fall anzuraten, da beim offenen System immer eine gewisse Feuchtigkeitsaufnahme existiert, die durch das Trockenmittel aufgefangen werden muss.“
29.07.2019, SWISSPACER
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